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   OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 122/06   

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https://dejure.org/2006,5920
OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 122/06 (https://dejure.org/2006,5920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2006 - 12 U 122/06 (https://dejure.org/2006,5920)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 12 U 122/06 (https://dejure.org/2006,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Amtshaftung der Finanzbehörde: Schutzzweck der Amtspflicht zum rechtmäßigen Handeln im Hinblick auf die rechtliche Behandlung eines unvollständig oder unzutreffend mitgeteilten Sachverhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Steuerberaterkosten im Wege der Amtshaftung aufgrund einer Amtspflichtverletzung durch einen Finanzbeamten; Reichweite der Amtspflicht eines Finanzbeamten zum rechtmäßigen Handeln; Berücksichtigung des Interesses eines Steuerpflichtigen an der rechtlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; AO § 88; ; AO § 90

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; AO § 88; AO § 90
    Schutzzweck der Amtspflicht des Finanzbeamten zum rechtmäßigen Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; AO § 88; AO § 90
    Keine Amtshaftung wegen falschem Steuerbescheid aufgrund unvollständiger Sachverhaltsmitteilung des Steuerpflichtigen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerbescheid: Fehlerhafte Nichtberücksichtung einer Ansparabschreibung ? Staatshaftungsanspruch gegen Finanzamt verneint ? Keine Amtspflichtverletzung ? Keine Aufklärungspflicht des Finanzamts bei unzureichenden Angaben durch den Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 359
  • DB 2007, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 122/06
    Zur Begründung bezog sich der Steuerberater auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.10.2003 (BFHE 203, 373 = BB 2003, 2724 ff. = DB 2003, 2681 ff. = DStZ 2004, 88 ff.), in welchem dieser - in Abänderung seiner besherigen Rechtsprechung - entschieden hatte, dass die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegensteht.

    Aus der Begründung der Ablehnung einer erneuten Ansparabschreibung im Bescheid nach Anlage K 1 sowie aus der Stellungnahme nach Anlage K 5 ergibt sich nämlich, dass das Finanzamt - entsprechend der vor dem Urteil des BFH vom 02.10.2003 (BFHE 203, 373) herrschenden Rechtsprechung - bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) ermittelten, die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht für angängig hielt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 203, 373) gehört ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird; zum notwendigen Privatvermögen gehört es, wenn es zu weniger als 10 Prozent betrieblich genutzt wird.

    Zum anderen ging die Sachbearbeiterin entgegen der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 203, 373) davon aus, dass gewillkürtes Betriebsvermögen von Steuerpflichtigen, die (wie die Klägerin zu 2) den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, nicht gebildet werden könne.

    Mangels einer ursächlichen Amtspflichtverletzung kann offen bleiben, ob der Umstand, dass die Sachbearbeiterin die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die dieser mit dem Urteil vom 02.10.2003 (BFHE 203, 373) vollzogen hatte, bei Verbescheidung der Einkommenssteuererklärung der Kläger nicht berücksichtigte, ihr als Verschulden vorgeworfen werden kann.

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 122/06
    Der Ersatzanspruch hängt dementsprechend davon ab, dass gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden sollte (vgl. BGHZ 125, 258 ff. m.w.N.; Staudinger/Wurm, § 839 Rz. 174, 567).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen

    Zwar sind die Finanzbehörden nach § 88 AO nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf alle möglichen Fallgestaltungen zu erforschen (Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.12.2006, 12 U 122/06, zitiert nach juris, Rn. 24).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2008 - 4 O 6567/08

    Amtspflichtverletzung: Ersatz von Steuerberaterkosten im Besteuerungsverfahren

    Denn das Finanzamt erließ den streitgegenständlichen Änderungsbescheid vom 19.12.2003 nicht aufgrund der Angaben des Klägers in dessen Steuererklärung 1997 (so aber im Fall des vom Beklagten zitierten Urteils des OLG Köln, DStR 2007, 1695).
  • OLG Köln, 22.04.2020 - 7 U 304/19

    Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Finanzbehörden, Finanzamt, Umsatzsteuer

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass eine umfassende Sachverhaltsaufklärung im Massengeschäft der Steuerfestsetzung nicht stets praktikabel ist (vgl. OLG Karlsruhe DStRE 2007, 1466, 1467; Senat, Beschluss vom 05.08.2019, 7 U 39/19, nicht veröffentlicht); die Finanzbehörde verletzt ihre Aufklärungspflicht aber dann, wenn sie Tatsachen und Beweismittel außer Acht lässt und offenkundigen Zweifelsfragen nicht nachgeht, die sich ihr nach den Umständen ohne weiteres aufdrängen mussten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006, 12 U 122/06, Rn. 24 - juris), wie es auch Ziff. 6 S. 3 des Anwendungserlasses zur AO vom 31.01.2014 (AEAO, BStBl. I S. 290) vorsieht.
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